Die vorübergehende und jahreszeitlich bedingte Düngung eines Gartengrundstücks mit Pferdemist ist in einer ländlichen Umgebung mit vorwiegend gärtnerischer Nutzung nach der Rechtsprechung eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn und deshalb von diesem hinzunehmen.[1]

In einer städtischen Villengegend bekommen Sie aber bestimmt Ärger mit Ihren Nachbarn, wenn Sie Pferdemist auf Ihrem Grundstück lagern, um ihn als Dünger zu verwenden.

[1] So AG Neuss, Urteil v. 13.10.1989, 36 C 337/89, NJW-RR 1991, 18

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