Aber auch bei artgerechter Haltung Ihrer Papageien sind Sie vor den Nachbarn nicht sicher, wie die Halter von zwei Rosenköpfchen-Papageien erfahren mussten. Diese hatten den Käfig mit den Vögeln zum regelmäßigen Luftschnappen auf die Terrasse gestellt, weshalb der Nachbar vor Gericht zog.

Nach Meinung der Richter unterscheiden sich die Laute derartiger Papageien deutlich von denen einheimischer Naturvögel und können daher für die Nachbarschaft als störend empfunden werden. Der Käfig mit diesen Tierchen darf deshalb nur vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 bis 16.00 Uhr auf der Terrasse aufgestellt werden. In der übrigen Zeit überwiegt das Ruhebedürfnis der Nachbarn.[1]

Lediglich eine Stunde pro Tag erlaubte das LG Zwickau: In einer reinen Wohngegend hielt der Eigentümer eines Einfamilienhauses in seinem Garten zwei Papageien und zwei Kakadus in einer Voliere. Der Nachbar störte sich am Lärm der Tiere und verlangte die vollständige Unterlassung der Vogelhaltung im Garten. Das Gericht urteilte, dass die Vögel täglich eine Stunde im Freien verbringen dürfen.[2]

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