B errichtet auf einem Grundstück 1 eine Tiefgarage nebst Zufahrt, deren Gebäudekörper sich im Wege eines Überbaus (Unterbau) auch auf das Grundstück 2 erstreckt. Für den Überbau und den Betrieb der Tiefgarage sind auf einem Grundstück 2 mehrere Grunddienstbarkeiten eingetragen.

B gibt für das Grundstück 1 eine Teilungserklärung ab. Das Grundbuchamt meint, die Umsetzung sei nicht möglich. Der Begründung von Teileigentum an der ganzen Tiefgarage stehe § 1 Abs. 4 WEG entgegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge