Streitig ist, ob es genügt, wenn die Erklärung per E-Mail übermittelt wird. Teilweise wird hierzu die Ansicht vertreten, dass die so übermittelten Schriftzeichen nicht dauerhaft wiedergegeben werden.[1]
Nach anderer Ansicht reicht es aus, wenn der Empfänger die Mitteilung auf seinem Bildschirm lesen kann.[2] Es ist dann Sache des Empfängers, die Mitteilung auszudrucken oder anderweitig zu speichern.[3]
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