1Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:
2. |
Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle, |
3. |
Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer oder Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle, |
4. |
Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und |
5. |
Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden. |
2Die Registerbehörde kann zusätzliche Angaben aufnehmen, die für das Auffinden der erbfolgerelevanten Urkunde erforderlich sind.
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