Verhandelt

zu ... am ...

Vor dem unterzeichneten Notar ...

erschienen die Beteiligten

1) Frau ... ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

und

2) Herr ... ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ...,

mit der Erschienenen zu 1) nach Angabe im Güterstand der ... verheiratet

- ausgewiesen durch ... -

Die Beteiligten sind zur Gewissheit des Notars voll geschäfts- und testierfähig.

[1]

Der Notar fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit der er sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.

[2]

Die Beteiligten baten um Beurkundung des nachstehenden

Gemeinschaftlichen Testaments

Präambel

Wir sind miteinander im gesetzlichen Güterstand verheiratet.

Alternativ

Mit Urkunde des Notars… vom… UR-Nr. … haben wir den Güterstand der … vereinbart.

Wir haben die gemeinsamen Kinder

...

Weitere Abkömmlinge sind nicht vorhanden.

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige.

[3]

§ 1 Frühere Verfügungen

Wir, die Eheleute ... und ..., widerrufen hiermit sämtliche vorherigen letztwilligen Verfügungen und treffen gemeinsam die nachfolgenden Verfügungen.

[4]

[5]

Alternativ

Wir, die Eheleute ... und ... widerrufen hiermit die folgenden früher von uns gemachten Verfügungen von Todes wegen: ...

[5]

Alternativ

Am ... habe ich ... zur Urkunde des Notars ..., UR-Nr. ..., mit ..., einen Erbvertrag geschlossen. Ich habe mir in § ... des Vertrags gem. § 2293 BGB den Rücktritt von sämtlichen vertragsmäßigen Verfügungen unbeschränkt vorbehalten. Von diesem Rücktrittsrecht mache ich nun Gebrauch und erkläre dem anderen Vertragsteil, ..., den Rücktritt. Ich ersuche um die Erteilung zweier Ausfertigungen dieser Urkunde, wobei eine der Ausfertigungen über den Notar durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers gem. § 132 BGB Herrn/Frau ... zugestellt werden soll.[6]

[8]

[9]

Alternativ

Mit … habe ich vor dem Notar … , UR-Nr. … einen Erbvertrag geschlossen, in dem wir uns gegenseitig mit erbvertraglicher Bindung zu Erben eingesetzt haben. In diesem Erbvertrag hat sich jeder von uns ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Von diesem habe ich in einer gesonderten Urkunde, UR-Nr. … Gebrauch gemacht[7].

§ 2 Erbeinsetzung

Wir, die Eheleute ... und ..., setzen uns hiermit wechselseitig zu unseren alleinigen Vollerben nach dem Tod des Erstversterbenden ein.

Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden von uns sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Auch für den Fall unseres gleichzeitigen Versterbens oder einem Versterben aufgrund desselben Ereignisses innerhalb eines Monats sind unsere gemeinsamen Kinder Schlusserben zu gleichen Teilen.

[8]

Ersatzerben sind jeweils deren Abkömmlinge unter sich nach den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge[9]

[13].

Alternativ

Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Schlusserben ordne ich ... (A), für den Fall, dass ich der Längstlebende von uns beiden sein werde, folgende Auseinandersetzungsanordnungen in Form einer Teilungsanordnung an:

Mein Sohn ... (S) erhält in Anrechnung auf seinen Erbteil ...

Meine Tochter ... (T) erhält in Anrechnung auf ihren Erbteil ...[10]

Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Schlusserben ordne ich ... (B), für den Fall, dass ich die Längstlebende von uns beiden sein werde, folgende Auseinandersetzungsanordnungen in Form einer Teilungsanordnung an:

Meine Tochter ... (T) erhält in Anrechnung auf ihren Erbteil mein Einfamilienhaus in ..., eingetragen im Grundbuch von ..., Band ..., Fl.-Nr. ....[11]

Der Längerlebende von uns hat das Recht, über seine Beerbung von dieser Verfügung abweichende Bestimmungen zu treffen, vorausgesetzt, dass er dabei nur solche Personen bedenkt, die zum Kreise unserer gemeinsamen Abkömmlinge gehören.

[12]

Schlägt der Überlebende die Erbschaft aus, so ist er auch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

[13]

Ersatzerben sind die Abkömmlinge des weggefallenen Erben; mehrere Abkömmlinge erben im Verhältnis zueinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

[14]

§ 3 Pflichtteilsstrafklausel

Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gegen den Willen des Längerlebenden Pflichtteilsansprüche durchsetzen, so erhält dieses Kind oder erhalten seine Abkömmlinge auch nach dem Tode des Längerlebenden nur den Pflichtteil. Die hierdurch eintretende Erhöhung der Erbquote soll den anderen Kindern, die keine Pflichtteilsansprüche auf diese Weise geltend gemacht haben, ersatzweise deren Abkömmlingen, zugute kommen.[15]

Alternativ

§ 3 Jastrow'sche Klausel

Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gegen den Willen des Längerlebenden den Pflichtteil gerichtlich geltend machen, so erhält dieses Kind oder erhalten seine Abkömmlinge auch nach dem Tode des Längerlebenden nur den Pflichtteil...

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