Sowohl lokale Unternehmen als auch weltweit tätige Arbeitgeber haben in erster Linie die am Einsatzort jeweils geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten. Diese ergeben sich aus den nationalen Arbeitsrechtsgesetzen des jeweiligen Landes. Nach dem Territorialitätsprinzip ist der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen grundsätzlich auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt. Aufgrund nationaler wie bilateraler oder multinationaler Regelungen können sich aber Ausnahmen ergeben, die

  • eine Einstrahlung (einer ausländischen Rechtsordnung auf das inländische Recht) oder
  • eine Ausstrahlung (des inländischen Rechts auf die ausländische Rechtsordnung) vorsehen.

Insbesondere bei nachfolgenden Gesetzen stellt sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten immer wieder die Frage der Anwendbarkeit:

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