Leitsatz
Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum
Normenkette
Kommentar
Zur Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum gemäß einer Teilungsanordnung des Erblassers, wenn unter den Erben Streit über die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung besteht.
Link zur Entscheidung
BGH, Urteil vom 17.04.2002, IV ZR 226/00(BGH, Versäumnisurteil v. 17.4.2002, Az.: IV ZR 226/00, NZM 15/2002, 663)
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