Rdn 844

 

Literaturhinweise:

Gercke, Außerstrafrechtliche Nebenfolgen im Wirtschaftsstrafverfahren – ein Überblick, wistra 2012, 291

Kretschmer, Nichtstrafrechtliche Sanktionen bei wirtschaftskriminellem Handeln, ZWH 2013, 481

Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblatt, Stand: Oktober 2014

Lantermann, Einrichtung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene, ZRP 2013, 107

Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447

Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung“, StraFo 2012, 354

Stephan, Achtung! Beratungsbedarf für außerstrafrechtliche Konsequenzen nach rechtskräftiger Verurteilung, StRR 2008, 174

Tettinger/Wank/Ennuschat, Kommentar zur Gewerbeordnung, 8. Aufl. 2011.

 

Rdn 845

Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits selbst vom Strafgericht verhängt werden sind:

Haftung (zivil- und steuerrechtlich) (→ Gewerbetreibende, Haftung zivil- und steuerrechtlich, Teil H Rdn 846),
Inhabilität für Geschäftsführer/Vorstände (→ Gewerbetreibende, Inhabilität bei Geschäftsführern/Vorständen, Teil H Rdn 851),
Vergabe- und wettbewerbsrechtliche Folgen (→ Gewerbetreibende, vergabe- und wettbewerbsrechtliche Folgen, Teil H Rdn 857),

Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung (→ Gewerbetreibende, Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung, Teil H Rdn 861).

[Autor] Röth

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