Rdn 95
Literaturhinweise:
S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 1.
Rdn 96
Die Approbationszulassung und die KV-Zulassung gelten jeweils für die natürliche Person. Sie sind nicht an die Arztpraxis gebunden. Eine Praxis kann also jederzeit verkauft/verpachtet werden. Insofern bestehen keine Gefahren.
☆ Der Arzt sollte bei absehbaren berufsrechtlichen Problemen darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Praxis vielleicht zu einem Zeitpunkt verpachtet/verkauft werden sollte, zu welchem der Kaufpreis noch (ungeschmälert) hoch ist.aufmerksam gemacht werden, dass die Praxis vielleicht zu einem Zeitpunkt verpachtet/verkauft werden sollte, zu welchem der Kaufpreis noch (ungeschmälert) hoch ist.
Siehe auch: → Arzt, Humanmediziner, Allgemeines, Teil H Rdn 42.
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