Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Durchsicht von Papieren nach § 110 Abs. 1 dient der Sichtung möglicher Beweismittel und der Klärung der Frage, ob sichergestellte Papiere beschlagnahmt oder wieder herausgegeben werden sollen.
2. Gegen die Mitnahme von Papieren zur Durchsicht ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 S. 2 unmittelbar nicht zulässig.
3. Während der noch (länger) andauernden Durchsicht kann grds. auch gegen die Zulässigkeit der Fortdauer der Durchsuchung bzw. Durchsicht, etwa wenn die Behörden nicht zügig arbeiten, ebenfalls analog § 98 Abs. 2 S. 2 richterliche Entscheidung beantragt werden.
4. Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 98 Abs. 2 S. 2 analog kann in der Phase der Durchsuchung bzw. Durchsicht der Papiere ggf. (daneben) der Wegfall der allgemeinen Durchsuchungsvoraussetzungen geltend gemacht werden.
5. Wird i.Ü. die Art und Weise der Durchsicht gerügt, gelten die im Zusammenhang mit der Beschlagnahme entwickelten Grundsätze.
6. Die allgemeinen Grundsätze gelten für den von der Durchsuchung Betroffenen grds. auch bei einer sog. Online-Sichtung nach § 110 Abs. 3.
 

Rdn 145

 

Literaturhinweise:

Artkämper, Die "Durchsicht von Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12

Bär, Der Zugriff auf Computerdaten im Strafverfahren, 1992

ders., Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, Teil I: CR 1995, 158

Teil II: CR 1995, 227

ders., Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen – Gesetzliche Neuregelungen zum 1.1.2008, MMR 2008, 215

Beyer, Die Dauer der Durchsicht gem. § 110 StPO, AO-StB 2009, 147

Brodowski/Eisenmenger, Zugriff auf Cloud-Speicher und Internetdienste durch Ermittlungsbehörden, ZD 2014, 119

Burhoff, Die Durchsicht von Papieren nach dem JuMoG, PStR 2005, 7

Dauster, Betroffenheit in der Vertraulichkeitssphäre, polizeiliche "venia legendi" aufgrund richterlicher Beschlagnahmeanordnung und die Restriktionen des § 110 StPO, StraFo 1999, 186

Gaede, Der grundrechtliche Schutz gespeicherter E-Mails beim Provider und ihre weltweite strafprozessuale Überwachung, StV 2009, 96

Gercke, Zur Zulässigkeit sog. Transborder Searches – Der strafprozessuale Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten, StraFo 2009, 271

Graulich, Die Sicherstellung von während einer Durchsuchung aufgefundenen Gegenständen – Beispiel Steuerstrafverfahren, wistra 2009, 299

Haffke, Zum Rechtsschutz bei bevorstehender richterlicher Durchsicht beschlagnahmefreier Papiere, NJW 1974, 1983

Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485

Hoffmann/Wissmann, Zur zulässigen Dauer von Durchsuchungsmaßnahmen, NStZ 1998, 443

Hornung, Rechtswidrigkeit heimlicher Computerausforschung, CR 2007, 144

Jahn/Kudlich, Die strafprozessuale Zulässigkeit der Online-Durchsuchung, JR 2007, 57

Kasiske, Neues zur Beschlagnahme von E-Mails beim Provider, StraFo 2010, 228

Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherstellung von Beweismitteln?, wistra 2010, 295

Knierim, Fallrepetitorium zur Wohnraumüberwachung und anderen verdeckten Eingriffen nach neuem Recht, StV 2009, 206

Lessner, Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Server des Providers gespeicherten Emails, AO-StB 2012, 252

Meyer, Die Fortsetzungsfeststellungsklage im Strafprozessrecht, in: HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer, 2008, S. 131

Michalke, Durchsuchung und Beschlagnahme – Verfassungsrecht im Alltag, StraFo 2014, 89

Mildeberger/Riveiro, Zur Durchsicht von Papieren gem. § 110 StPO, StraFo 2004, 43

Park, Der Anwendungsbereich des § 110 StPO bei Durchsuchungen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, wistra 2000, 453

Schlegel, "Online-Durchsuchung light" – Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, HRRS 2008, 23

Soiné, Durchsuchung persönlicher Datenspeicher und Grundrechtsschutz, NJW 2011, 2922

Sommer, Moderne Strafverteidigung – Strafprozessuale Änderungen des Justizmodernisierungsgesetzes, StraFo 2004, 295

Szesny, Durchsicht von Daten gem. § 110 StPO, WiJ 2012, 228

Zerbes/El-Ghazi, Zugriff auf Computer: Von der gegenständlichen zur virtuellen Durchsuchung, NStZ 2015, 425

s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N.

 

Rdn 146

1. Die Durchsicht von Papieren nach § 110 Abs. 1 dient der Sichtung möglicher Beweismittel und der Klärung der Frage, ob sichergestellte Papiere beschlagnahmt oder wieder herausgegeben werden sollen (Artkämper StRR 2007, 12; Park wistra 2000, 453; zum Ganzen s. Burhoff, EV, Rn 1491 ff.). Die Mitnahme derartiger Papiere, wozu auch sog. räumlich getrennte Speichermedien zählen, stellt selbst noch keine Sicherstellung oder Beschlagnahme, sondern lediglich eine vorbereitende Maßnahme dar, deren Durchführung dem Beschleunigungsgebot unterliegt (BVerfG NJW 2002, 1410; 2003, 2669; Artkämper, a.a.O.,). Um insbesondere dem damit korrespondierenden Anspruch des Betroffenen auf zeitnahe Sichtung zur Durchsetzung zu verhelfen und den mit der "Durchsicht" einhergehenden Eingriff in dess...

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