• Für Warenlieferungen nach und -bezüge aus NI ist – sofern die Meldeschwelle erreicht wird – weiterhin eine Intrastat-Anmeldung abzugeben (Ländercode: XI), während diese Verpflichtung für EU-Unternehmer in Bezug auf GB ab 01.01.2021 entfallen ist, da es sich seitdem um einen von der Außenhandelsstatistik erfassten Fall handelt und insoweit die Zollanmeldungen für statistische Zwecke ausgewertet werden.
  • In GB wird die Verpflichtung zur Abgabe von Intrastat-Anmeldungen erst mit Ablauf des Jahres 2021 entfallen (s. hierzu Teil H unter 4.7.2), um den in der Anfangsphase des Brexits bestehenden Mangel an außenhandelsstatistischen Informationen auszugleichen.

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