Das Umsatzsteuerrecht ist in der EU seit dem 01.01.1968 grundsätzlich harmonisiert. Das VK hat die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben (historisch in erster Linie: Erste und Zweite Richtlinie zur Mehrwertsteuer, Sechste Richtlinie zur Mehrwertsteuer, aktuell primär: Richtlinie 2006/112/EG = Mehrwertsteuersystemrichtlinie, MwStSystRL) mit seinem Beitritt zur damaligen EWG zum 01.01.1973 übernommen und in der Folge vorbehaltlich ausdrücklich gewährter Beibehaltung nationaler Vorschriften (vgl. v. a. Art. 110 und Art. 370 bis 374 MwStSystRL) grundsätzlich umgesetzt. Die folgende Darstellung liefert zunächst einen Überblick der vor dem Brexit geltenden umsatzsteuerlichen Behandlung von wesentlichen Geschäften deutscher Unternehmen mit dem VK. Anschließend wird auf Konsequenzen des Brexits eingegangen. Das Handbuch hat in diesem Abschnitt nicht den Anspruch, das britische nationale Mehrwertsteuerrecht umfassend näher zu beschreiben, sondern geht lediglich auf einzelne ausgewählte Aspekte desselben ein. Eine Darstellung des britischen Mehrwertsteuerrechts per 2017 durch Pommer findet sich in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national und international, 2236 ff.

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