Der deutsche Begriff der "Umsatzsteuer" wird im Folgenden synonym mit dem unionsrechtlichen Begriff der "Mehrwertsteuer" verwendet. Systematisch gesehen ist das aktuelle deutsche "Umsatzsteuerrecht" seit dem 01.01.1968 ein "Mehrwertsteuerrecht". Der entsprechend im Umsatzsteuergesetz (UStG) 1968 enthaltene Zusatz "Mehrwertsteuer" wurde allerdings in den 1970er-Jahren wieder gestrichen (vgl. UStG 1973). Begrifflich ist klarzustellen, dass "Großbritannien" nur jenen Teil des Staatsgebiets des "Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland" bezeichnet, der sich auf der östlichen der britischen Inseln befindet, und aus den Territorien England, Schottland und Wales besteht.

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