Der Verwalter kündigt in seiner Ladung zur Versammlung einer Mehrhausanlage zu TOP 1 bis 3 Beschlussfassungen zu einzelnen Dachteilen – nämlich Ost- und Westseite des Hauses 4A und Nordseite des Hauses 2B – an. In der Versammlung wird beschlossen, die Dächer aller 6 Häuser zu reparieren. Für die Erstellung des Leistungsumfangs, der Ausschreibung, einer Bieterliste, die Übernahme der Bauleitung sowie die Abnahme der Arbeiten und die Objektbetreuung soll ein "Sonderfachmann" beauftragt werden. Hierzu soll der Verwalter 3 Angebote von Architekten einholen. Ferner wird eine Sonderumlage über 375.000 EUR beschlossen. Gegen die Beschlüsse geht ein Wohnungseigentümer erfolgreich vor. Fraglich ist, ob der Verwalter die Kosten zu tragen hat, weil seine Ankündigung in der Tagesordnung nicht ordnungsmäßig war.

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