In der Regel zeigt sich Substanzmissbrauch im Unternehmen durch auffälliges oder kritisches Verhalten von Betroffenen. Weil der Konsum am Arbeitsplatz meistens verdeckt erfolgt, ist dies allerdings im betrieblichen Alltag meist nicht unmittelbar und nachweissicher auf Substanzmissbrauch zurückzuführen bzw. einer Substanz zuzuordnen. Anordnung oder Durchführung von Testungen sind nur in Ausnahmefällen bei besonderer Gefährdung möglich. Außerdem liegen, soweit kein absolutes Konsumverbot ausgesprochen wurde, weder für Alkohol noch für Cannabis und noch viel weniger für die missbräuchliche Einnahme von Medikamenten verbindliche Grenzwerte vor, ab denen von einem erheblichen Sicherheitsrisiko auszugehen wäre. Der Hauptansatzpunkt für Führungskräfte in Unternehmen gegenüber Beschäftigten, bei denen der Verdacht auf Substanzmissbrauch besteht, ist es daher, Verhaltensauffälligkeiten, zu denen neben Wesensveränderungen auch schlechte Leistungen gehören, konsequent und strukturiert anzusprechen (s. Abschn. 4.1).

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