Begriff

Eine Straftat (strafbare Handlung) ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafdrohung knüpft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Wichtige Rechtsquellen sind die §§ 223, 242, 246, 263 StGB und § 626 BGB, § 1 KSchG, § 241 Abs. 2, §§ 249, 823 BGB.

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