Unterbleibt ein wirksamer Widerspruch, wird das Mietverhältnis durch die Gebrauchsfortsetzung auf unbestimmte Zeit verlängert.
Kein neuer Mietvertrag
Es entsteht kein neues Mietverhältnis; vielmehr wird das bisherige Mietverhältnis fortgesetzt. Die Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Das fortgesetzte Mietverhältnis kann von beiden Seiten erneut gekündigt werden.
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