Bestehen in dem Unternehmen mehrere Sprecherausschüsse und ein Gesamtsprecherausschuss, so kann für die nächste Amtszeit auf Antrag der Mehrheit der leitenden Angestellten durch Abstimmung beschlossen werden, dass bei den nächsten regelmäßigen Wahlen ein einheitlicher Unternehmenssprecherausschuss für alle Betriebe des Unternehmens gewählt werden soll.[1] Die Amtszeit der betrieblichen Sprecherausschüsse und des Gesamtsprecherausschusses enden dann mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für den Unternehmenssprecherausschuss.

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