Die Unfallversicherung gewährt den Versicherten folgende Geldleistungen wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

 

a)

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit,

 

b)

Unfallrente,

 

c)

Hinterbliebenenrente,

 

d)

Übergangsrente,

 

e)

Ehegatten- und Kinderzuschläge, die zu Renten zu zahlen sind,

 

f)

Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld.

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