Die Unfallversicherung gewährt den Versicherten folgende Geldleistungen wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:
a) |
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, |
b) |
Unfallrente, |
c) |
Hinterbliebenenrente, |
d) |
Übergangsrente, |
e) |
Ehegatten- und Kinderzuschläge, die zu Renten zu zahlen sind, |
f) |
Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld. |
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