Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Kosten des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts sind demnach Verwaltungskosten und aus Gemeinschaftsmitteln zu bestreiten. Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer Sonderumlage oder aber auch durch Bildung einer Rücklage für Klagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 WEG erlauben jedenfalls die Bildung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage. Stets können die Kosten von Anfechtungsverfahren auch bereits im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden, wenn aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit mit der Erhebung von Anfechtungsklagen zu rechnen ist.

Abhängig von der Liquidität der jeweiligen Gemeinschaft, kann es kurzfristig erforderlich werden, eine Sonderumlage zur Finanzierung der Vorschüsse des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts zu beschließen. Hier wird es maßgeblich auf den vorläufigen Streitwert der Klage ankommen.

 

Musterbeschluss: Erhebung einer Sonderumlage zur Finanzierung von Anwaltsvorschüssen für Beschlussklagen

TOP XX: Erhebung einer Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung im Rechtsstreit _________ ./. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer/in _________ hat gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Geschäftsnummer _________ vor dem Amtsgericht _________ Anfechtungsklage gegen die zu TOP XX und XX in der Wohnungseigentümerversammlung vom _________ erhoben. Der seitens der Verwaltung mit der Vertretung der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragte Rechtsanwalt __________ hat eine Vorschussnote in Höhe von _________ EUR erhoben. Zur Finanzierung reichen die laufenden Hausgelder nicht aus, weshalb die Erhebung einer Sonderumlage erforderlich ist.

Die Wohnungseigentümer beschließen daher eine Sonderumlage in Höhe von _________ EUR. Die Kostenverteilung erfolgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen. Auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten entfallen die nachfolgend gelisteten Beiträge:

Sondereigentumseinheit Nr. 1 ______ EUR

Sondereigentumseinheit Nr. 2 ______ EUR

(...)

Die Beiträge sind spätestens bis zum _________ dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen.

Wohnungseigentümer, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen bitte zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Kontendeckung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 

Sonderumlage zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren

  • Eine Sonderumlage zur Finanzierung eines Verfahrens, an dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beteiligt ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer geltend gemacht und dieser in die Beitragspflicht einbezogen wird. Denn im Fall des Unterliegens der Gemeinschaft muss er sich trotz seines Sieges anteilsmäßig an den der Gemeinschaft entstandenen Kosten beteiligen.[1]
  • Eine allgemeine Sonderumlage zur Begleichung offener Rechtsanwaltskosten entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Honorare von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschuldet werden.[2]

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