Leitsatz

Kosten der Bewässerung einer Sondernutzungsfläche sind vom Berechtigten zu tragende Instandhaltungskosten. Der Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten ist Angelegenheit der Gemeinschaft. Die Schaffung eines Wanddurchbruchs ist eine bauliche Veränderung.

 

Fakten:

Zwar hat der BGH längst entschieden, dass Wanddurchbrüche auch durch tragende Wände des gemeinschaftlichen Eigentums dann keinen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn die konstruktive Sicherheit der Anlage und die Statik nicht gefährdet sind. Wie das OLG Köln festgestellt hat, kann ein Nachteil jedoch in einer intensiveren Nutzungsmöglichkeit liegen. Im Hinblick auf die nunmehr vorhandene bessere Belichtung und Belüftung des Bastlerraums besteht abstrakt die Möglichkeit einer intensiveren Benutzung der auch vergrößerten Räumlichkeit. Der Bastlerraum ist infolge des Umbaus nunmehr zu einer erweiterten und intensiveren wohnlichen Nutzung geeignet, die mit der in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung nicht mehr in Einklang steht.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2005, 16 Wx 58/05

Fazit:

Im Ergebnis dürften lediglich Wanddurchbrüche innerhalb eines Sondereigentums oder derartige zur Verbindung zweier Sondereigentumseinheiten unproblematisch sein.

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