Rz. 68

Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister wird in elektronischer Form gestellt. Zum Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister sind folgende Anlagen entweder im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien beizulegen:

Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde mit amtlich beglaubigten Unterschriften;
schriftliche Erklärung des Gründers, dass er nicht der einzige Gesellschafter in mehr als zwei anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist, wenn die GmbH durch eine einzige natürliche Person gegründet wird;
schriftliche Erklärung der Gründer-GmbH, dass diese mehrere Gesellschafter hat, soweit es sich um die Gründung einer Ein-Mann-GmbH durch eine Gesellschaft handelt;
Nachweis der gewerblichen oder einer anderen unternehmerischen Berechtigung (z.B. Gewerbeschein, Lizenz);
schriftliche Erklärung des Einlagenverwalters; Gutachten eines Sachverständigen, durch das nachgewiesen wird, dass die Höhe der Sacheinlage dem Wert der übernommenen Verpflichtung auf die Einlage ins Stammkapital entspricht. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn eine Sacheinlage geleistet wird;
Einverständniserklärung des Finanzamtes, dass der Gründer keine Steuer- oder Zollrückstände hat oder soweit der Gründer eine ausländische Person ist, eine schriftliche Ehrenerklärung des Gründers, dass er nicht verpflichtet ist, zum Antrag auf die Eintragung Einverständniserklärung des Finanzamtes beizulegen;
Vollmachten der Geschäftsführer bzw. Gründer, wenn der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister oder der Gesellschaftsvertrag von einem Bevollmächtigten unterschrieben wird.

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