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Die Gesellschaft wird durch einen von allen Gründern zu unterzeichnenden Gesellschaftsvertrag gegründet. Die Unterschriften aller Gründer müssen notariell beglaubigt werden. Der Gesellschaftsvertrag kann auch von einem dazu mit einer Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Die Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers wird dem Gesellschaftsvertrag beigefügt.

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