Rz. 11

Gründung der Gesellschaft durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein);
Beantragung des Führungszeugnisses für den Geschäftsführer (Wenn der Geschäftsführer nicht Bürger der Slowakischen Republik ist (d.h. im Falle, dass der Geschäftsführer ein ausländischer Staatsbürger ist), muss der Geschäftsführer der Gesellschaft den Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate, vorlegen);
Nachweis zur Nutzungsberechtigung bezüglich der als Sitz angegebenen Adresse (bspw. Grundbuchauszug, Mietvertrag/Untermietvertrag oder Zustimmung des Eigentümers der Immobilie);
Beantragung eines Gewerbescheins;
Beantragung einer Einverständniserklärung des Finanzamtes mit der Gründung der Gesellschaft;
Leistung der Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft;
Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

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