Rz. 56

Zur Kapitalerhaltung existieren nur wenige Rechtsvorschriften. Abgesehen von der Grundregel, dass Kapital nicht an die Anteilsinhaber jenseits von Dividendenausschüttungen oder einer formalen Kapitalreduktion zurückgeführt werden darf, bestehen keine Beschränkungen zur Verwendung. Früher wurde diese Regel dahingehend spezifiziert, dass Gesellschaften eigene Anteile nicht (ohne weiteres) erwerben konnten, Kapitalherabsetzungen die Einhaltung erheblicher Formalien erforderten und die Gesellschaft die Erwerber von Anteilen nicht finanziell unterstützen darf. Inzwischen wurden auch diese Beschränkungen erheblich gelockert. Eine Kapitalreduktion erfordert beispielsweise nicht mehr zwingend eine gerichtliche Genehmigung.

 

Rz. 57

Finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Anteilen an der eigenen Gesellschaft durfte in der Vergangenheit nur gewährt werden, wenn der Betrag 10 % des gesamten Kapitals nicht übersteigt oder alle übrigen Anteilseigner dieser Unterstützung zustimmen. In beiden Fällen mussten von den Direktoren eine Solvenzversicherung mit dem Inhalt abgegeben werden, dass die Gesellschaft in der Lage ist, alle Verbindlichkeiten zu bedienen, und dass die Assets die Verbindlichkeiten übersteigen. Mit der Reformierung des Companies Act 2014 wurden diese Beschränkungen für die Pte. Ltd. aufgehoben und gelten weiterhin nur noch für public companies und deren Tochtergesellschaften. Pte. Ltd. dürfen nunmehr finanzielle Unterstützung gewähren, solange dies den Interessen der Gesellschaft oder den Gesellschaftern nicht entgegensteht und die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, dadurch nicht gefährdet wird.

 

Rz. 58

Eigenkapitalersetzende Darlehen sind dem singapurischen Gesellschaftsrecht fremd. Darlehen der Anteilseigner an die Gesellschaft sind in der Insolvenz von gleicher Wertigkeit wie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Vorrang haben hingegen bestimmte preferred debts (siehe Rdn 171) wie beispielsweise Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern.

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