Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehensweise meist auf längere Zeit überlassenen Geldes (im Gegensatz zur kurzfristigen Gewährung eines Vorschusses auf Arbeitseinkommen; s. Abschn. 2.2. vor Verlust bei einer Zahlungsunfähigkeit und damit verbundenen (Verbraucher-)Insolvenz des Schuldners.

[1] Vgl. den Sachverhalt in EuGH, Urteil v. 21.3.2019, C-590/17 "Pouvin".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge