Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuordnung von Kindererziehungszeiten. überwiegende Erziehung. gleichartige Elternteile

 

Orientierungssatz

Eine Erziehungszeit iS des § 56 Abs 2 S 9 SGB 6 ist dem Elternteil zuzuordnen, der seine Berufs- bzw Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um sich überwiegend der Erziehung des Kindes zu widmen, auch wenn der andere Elternteil neben seiner Berufs- bzw Erwerbstätigkeit an der Erziehung teilhat.

 

Nachgehend

LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.05.1997; Aktenzeichen L 6 A 64/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052458

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