Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR. Versicherungspflicht. Erfüllung der Vorversicherungszeit nur durch Zeiten der Pflichtversicherung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die mit Wirkung vom 1.1.1993 durch das GSG eingeführte Änderung des § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5, wonach nur noch der Rentner in der KVdR pflichtversichert ist, dessen Vorversicherungszeit - als Mitglied oder als Familienversicherter - auf einer Pflichtversicherung beruht, ist mit der Verfassung vereinbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.07.1997; Aktenzeichen 12 RK 2/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039073

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