Entscheidungsstichwort (Thema)
KVdR. Versicherungspflicht. Erfüllung der Vorversicherungszeit nur durch Zeiten der Pflichtversicherung. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die mit Wirkung vom 1.1.1993 durch das GSG eingeführte Änderung des § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5, wonach nur noch der Rentner in der KVdR pflichtversichert ist, dessen Vorversicherungszeit - als Mitglied oder als Familienversicherter - auf einer Pflichtversicherung beruht, ist mit der Verfassung vereinbar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2039073 |
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