Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung. ärztliche Leistung. Heilfürsorgeberechtigter

 

Orientierungssatz

Nach § 75 Abs 3 S 2 SGB 5 hat sich die Vergütung für ärztliche Leistungen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach S 1 der Vorschrift an Heilfürsorgeberechtigte zu erbringen haben, ohne Einschränkung auf die im Ersatzkassenbereich geltende Vergütung zu richten. Für eine erweiternde Auslegung besteht kein Raum.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen B 9 VG 1/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1773100

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