Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergütung. ärztliche Leistung. Heilfürsorgeberechtigter
Orientierungssatz
Nach § 75 Abs 3 S 2 SGB 5 hat sich die Vergütung für ärztliche Leistungen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach S 1 der Vorschrift an Heilfürsorgeberechtigte zu erbringen haben, ohne Einschränkung auf die im Ersatzkassenbereich geltende Vergütung zu richten. Für eine erweiternde Auslegung besteht kein Raum.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1773100 |
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