Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. freiwillig Versicherter. Mindestbeitrag. Selbständiger

 

Orientierungssatz

Mit der im GSG normierten Sonderregelung für Selbständige (§ 240 Abs 4 S 2 SGB 5) wurde ein Mindestbeitrag für Selbständige festgelegt und damit die Satzungsautonomie der Krankenkasse (§ 240 Abs 1 S 1 SGB 5) eingeschränkt. Darüber hinausgehende Ausnahmeregelungen oder ein Ermessen der Krankenkasse, ein niedrigeres Mindesteinkommen für freiwillige Mitglieder festzusetzen, ist vom Gesetzgeber durch die Festlegung eines Mindestbeitrages ausdrücklich nicht zugelassen worden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.03.1994; Aktenzeichen 12 RK 3/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051943

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