Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der vorübergehenden Absenkung der Versorgungsbezüge im Beitrittsgebiet

 

Orientierungssatz

Eine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG liegt nicht vor, wenn der Gesetzgeber den Unterschieden in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie dem Lohn- und Rentenniveau der alten und neuen Bundesländer auch in der Kriegsopferversorgung Rechnung trägt und die laufenden Bezüge für die Berechtigten im Beitrittsgebiet auf das Niveau absenkt, daß dem Verhältnis der verfügbaren Standardrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten und neuen Bundesländern entspricht. Sobald die Werte gleich sind, erfolgt die Rentenanpassung im gesamten Bundesgebiet in gleicher Weise nach § 56 BVG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.08.1993; Aktenzeichen 9 RV 4/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051881

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