Rz. 97

Auf allen Schreiben, Aufträgen, Rechnungen und ähnlichen Unterlagen eines Kaufmannes, also auch der Gesellschaft (nachfolgend "Geschäftsbriefe"), sind gem. Art. 25 ZPD Firma, Sitz, das Handelsregister, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Handelsregisternummer und persönliche Identifikationsnummer anzugeben.

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