Rz. 77
Die Anmeldung hat durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder eine bevollmächtigte Drittperson zu erfolgen (Art. 17 Abs. 1 lit. a bHRegV). Die Löschung von Mitgliedern von Organen und von Vertretungsbefugnissen kann von den betroffenen Personen selbst vorgenommen werden. Die Löschung des Rechtsdomizils kann vom Domizilhalter selbstständig gelöscht werden (Art. 17 Abs. 2 HRegV).
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