Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Dem Antrag auf häusliche Pflege ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Diese beinhaltet Angaben über

  • Grund,
  • Art,
  • Intensität und
  • die voraussichtliche Dauer

der erforderlichen Maßnahmen.

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