Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Dem Antrag auf häusliche Pflege ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Diese beinhaltet Angaben über
- Grund,
- Art,
- Intensität und
- die voraussichtliche Dauer
der erforderlichen Maßnahmen.
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