Überblick

Sieht das Gesetz kein Schriftformerfordernis vor, können die Parteien Schriftform vereinbaren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei vereinbarter Schriftform genügt auch – soweit nicht ein anderer Wille ersichtlich ist – die telekommunikative Übermittlung, z. B. durch Telefax oder E-Mail.[1]

Ein Vertrag kann auch durch einen Briefwechsel zustande kommen. Wird eine solche Form gewählt, kann jede Partei nachträglich eine der gesetzlichen Schriftform entsprechende Beurkundung verlangen.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge