Rz. 128
Wird der Rechtsanwalt, der den Mahnantrag stellt, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3305 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[88] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3305 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Regelung auch auf die Verfahrensgebühr nach VV 3400.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen