Rz. 56

Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuem Gebührenrecht (RVG) und teils nach altem Recht (BRAGO), so ist die Berechnung der Anteile nach dem jeweils gültigen Recht zu ermitteln. Zur Abrechnung siehe die 7. Aufl. (dort VV Vorb. 7 Rn 51).

 

Rz. 57

Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuen Beträgen des RVG und teils nach den alten Beträgen (§ 60), so ist ebenfalls die Berechnung der Anteile nach dem jeweils gültigen Recht zu ermitteln.

 

Beispiel: Wie Beispiel 1 (siehe Rdn 52), jedoch hatte Mandant B den Auftrag schon vor dem 1.1.2021 erteilt.

a) Abrechnung für Mandant A

(1) Tatsächliche erstattungsfähige Gesamtreisekosten nach neuem Recht

 
Fahrtkosten, VV 7003 ([30 + 100 + 120 km] x 0,42 EUR/km) 105,00 EUR
Abwesenheitspauschale 4 bis 8 Stunden, VV 7005 Nr. 2 50,00 EUR
Gesamt 155,00 EUR

(2) Fiktive Einzelreisekosten nach neuem Recht

Mandant A:

 
Fahrtkosten, VV 7003 (2 x 30 km x 0,42 EUR/km) 25,20 EUR
Abwesenheitspauschale bis 4 Stunden, VV 7005 Nr. 1 25,00 EUR
Gesamt 50,20 EUR

Mandant B:

 
Fahrtkosten, VV 7003 (2 x 120 km x 0,42 EUR/km) 100,80 EUR
Abwesenheitspauschale 4 bis 8 Stunden, VV 7005 Nr. 2 50,00 EUR
Gesamt 150,80 EUR
(3) Summe der fiktiven Einzelreisekosten nach neuem Recht 201,00 EUR

(4) Einzelberechnung

 
Mandant A hat zu zahlen: 50,20 EUR x 155,00 EUR ./. 201,00 EUR 38,71 EUR
(Mandant B hätte nach neuem Recht zu zahlen: 150,80 EUR x 155,00 EUR ./. 201,00 EUR) 116,29 EUR
Gesamt 155,00 EUR

b) Abrechnung für Mandant B

(1) Tatsächliche erstattungsfähige Gesamtreisekosten nach altem Recht

 
Fahrtkosten, VV 7003 ([30 + 100 + 120 km] x 0,30 EUR/km) 75,00 EUR
Abwesenheitspauschale 4 bis 8 Stunden, VV 7005 Nr. 2 40,00 EUR
Gesamt 115,00 EUR

(2) Fiktive Einzelreisekosten nach altem Recht

Mandant A:

 
Fahrtkosten, VV 7003 (2 x 30 km x 0,30 EUR/km) 18,00 EUR
Abwesenheitspauschale bis 4 Stunden, VV 7005 Nr. 1 20,00 EUR
Gesamt 38,00 EUR

Mandant B:

 
Fahrtkosten, VV 7003 (2 x 120 km x 0,30 EUR/km) 100,80 EUR
Abwesenheitspauschale 4 bis 8 Stunden, VV 7005 Nr. 2 40,00 EUR
Gesamt 140,80 EUR
(3) Summe der fiktiven Einzelreisekosten nach altem Recht 178,80 EUR

(4) Einzelberechnung

 
Mandant B hat zu zahlen: 140,80 EUR x 115,00 EUR ./. 178,80 EUR 90,56 EUR
(Mandant A hätte nach altem Recht zu zahlen: 38,00 EUR x 115,00 EUR ./. 178,80 EUR) 24,44 EUR
Gesamt 115,00 EUR

c) Ergebnis

 
Mandant A hat zu zahlen: 38,71 EUR
Mandant B hat zu zahlen: 90,56 EUR
Gesamt 129,27 EUR

Aufgrund dessen, dass die Reisekosten von A nach neuem Recht und von B nach altem Recht zu zahlen sind, liegt das Gesamtergebnis damit zwischen den Gesamtkosten nach neuem Recht einerseits (155,00 EUR) und nach altem Recht andererseits (115,00 EUR).

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