Rz. 55
Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56]
Rz. 56
Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:
▪ | Zum einen sollte festgelegt werden, zu welchen Terminen der Anwalt reisen soll – dies vermeidet einen späteren Streit über die Erforderlichkeit der Reise. |
▪ | Zum anderen sollte die Höhe der vom Mandanten zu tragenden Auslagen festgelegt werden – dies vermeidet einen späteren Streit über die Angemessenheit der Kosten. |
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