Rz. 17

Auch wenn die Verfahrensgebühren für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zum BVerwG im selben Gebührentatbestand geregelt sind wie die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren selbst, handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 9). Damit der Anwalt aber nicht beide Gebühren ungekürzt nebeneinander erhält, ist ebenso wie in anderen Fällen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die Verfahrensgebühr für das anschließende Rechtsmittelverfahren (hier das Rechtsbeschwerdeverfahren) anzurechnen (Anm. zu VV 6402). Für die Anrechnung gilt § 15a.

 

Beispiel: Das Truppendienstgericht hatte die Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen. Dagegen erhebt der Anwalt nach § 22b WBO beim BVerwG Nichtzulassungsbeschwerde, die erfolgreich ist. Anschließend vertritt er den Mandanten im Verfahren der Rechtsbeschwerde vor dem BVerwG.

Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach VV 6402. Im anschließenden Verfahren erhält er gem. § 17 Nr. 9 eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 6402 sowie eine Terminsgebühr nach VV 6403. Die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist nach Anm. zu VV 6402 auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Revisionsverfahrens anzurechnen.

Ausgehend von den Mittelgebühren ist wie folgt zu rechnen:

I. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

 
1. Geschäftsgebühr, VV 6402   489,50 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 509,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   96,81 EUR
Gesamt   606,31 EUR

II. Verfahren vor dem BVerwG

 
1. Verfahrensgebühr, VV 6402   489,50 EUR
2. gem. Anm. zu VV 6402 anzurechnen   – 489,50 EUR
3. Terminsgebühr, VV 6403   489,40 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 509,50 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   96,81 EUR
Gesamt   606,31 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge