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Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei.

 

Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. § 21 WBO gestellt, über den mündlich verhandelt wird. Dagegen wird gem. § 22a WBO Rechtsbeschwerde zum BVerwG erhoben, das nach mündlicher Verhandlung die Entscheidung des Truppendienstgerichts aufhebt und die Sache zur erneuten Entscheidung an dieses zurückverweist. Dort wird daraufhin erneut verhandelt.

Der Anwalt erhält zunächst im Verfahren der weiteren Beschwerde die Geschäftsgebühr der VV 2302 Nr. 2.

Im gerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht entstehen eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr nach VV 6400, 6401, wobei die vorangegangene Geschäftsgebühr gem. VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.

Im Revisionsverfahren entstehen Verfahrens- und Terminsgebühr nach VV 6402, 6403.

Im Verfahren nach Zurückverweisung entstehen alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1). Eine Anrechnung der früheren Verfahrensgebühr ist hier im Gegensatz zu den Verfahren nach VV Teil 3 (VV Vorb. 3 Abs. 6) nicht vorgesehen. Auch ist die Geschäftsgebühr des weiteren Beschwerdeverfahrens nicht (erneut) anzurechnen, da dem neuen gerichtlichen Verfahren kein neues Nachprüfungsverfahren vorausgeht.

I. Verfahren der weiteren Beschwerde

 
1. Geschäftsgebühr, VV 2302 Nr. 2   414,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 434,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   82,46 EUR
Gesamt   516,46 EUR

II. Verfahren vor dem Truppendienstgericht

 
1. Verfahrensgebühr, VV 6400   418,00 EUR
2. gem. Abs. 2 S. 1 anzurechnen   – 207,00 EUR
3. Terminsgebühr, VV 6401   418,00 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 649,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   123,31 EUR
Gesamt   772,31 EUR

III. Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG

 
1. Verfahrensgebühr, VV 6402   489,50 EUR
2. Terminsgebühr, VV 6403   489,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 999,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   189,81 EUR
Gesamt   1.188,81 EUR

IV. Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach Zurückverweisung

 
1. Verfahrensgebühr, VV 6400   418,00 EUR
2. Terminsgebühr, VV 6401   418,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 856,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   162,64 EUR
Gesamt   1.018,64 EUR

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