Rz. 20
Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei.
Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. § 21 WBO gestellt, über den mündlich verhandelt wird. Dagegen wird gem. § 22a WBO Rechtsbeschwerde zum BVerwG erhoben, das nach mündlicher Verhandlung die Entscheidung des Truppendienstgerichts aufhebt und die Sache zur erneuten Entscheidung an dieses zurückverweist. Dort wird daraufhin erneut verhandelt.
Der Anwalt erhält zunächst im Verfahren der weiteren Beschwerde die Geschäftsgebühr der VV 2302 Nr. 2.
Im gerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht entstehen eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr nach VV 6400, 6401, wobei die vorangegangene Geschäftsgebühr gem. VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
Im Revisionsverfahren entstehen Verfahrens- und Terminsgebühr nach VV 6402, 6403.
Im Verfahren nach Zurückverweisung entstehen alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1). Eine Anrechnung der früheren Verfahrensgebühr ist hier im Gegensatz zu den Verfahren nach VV Teil 3 (VV Vorb. 3 Abs. 6) nicht vorgesehen. Auch ist die Geschäftsgebühr des weiteren Beschwerdeverfahrens nicht (erneut) anzurechnen, da dem neuen gerichtlichen Verfahren kein neues Nachprüfungsverfahren vorausgeht.
I. Verfahren der weiteren Beschwerde
1. | Geschäftsgebühr, VV 2302 Nr. 2 | 414,00 EUR | |
2. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 434,00 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 82,46 EUR | |
Gesamt | 516,46 EUR |
II. Verfahren vor dem Truppendienstgericht
1. | Verfahrensgebühr, VV 6400 | 418,00 EUR | |
2. | gem. Abs. 2 S. 1 anzurechnen | – 207,00 EUR | |
3. | Terminsgebühr, VV 6401 | 418,00 EUR | |
4. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 649,00 EUR | ||
5. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 123,31 EUR | |
Gesamt | 772,31 EUR |
III. Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG
1. | Verfahrensgebühr, VV 6402 | 489,50 EUR | |
2. | Terminsgebühr, VV 6403 | 489,50 EUR | |
3. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 999,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 189,81 EUR | |
Gesamt | 1.188,81 EUR |
IV. Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach Zurückverweisung
1. | Verfahrensgebühr, VV 6400 | 418,00 EUR | |
2. | Terminsgebühr, VV 6401 | 418,00 EUR | |
3. | Postentgeltpauschale, VV 7002 | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 856,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, VV 7008 | 162,64 EUR | |
Gesamt | 1.018,64 EUR |
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