Rz. 56

Wird das Verfahren vom Rechtsmittelgericht zur erneuten Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen oder gemäß § 328 Abs. 2 StPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht verweisen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Verteidiger für das Verfahren nach Zurückverweisung unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr. Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt gemäß § 21 Abs. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut ausgelöst werden.

 

Beispiel: Gegen seine Verurteilung durch das AG legt der Angeklagte Berufung ein. Das LG hebt das Urteil des AG auf und verweist die Sache zurück. Das AG stellt daraufhin das Verfahren nach § 153a StPO außerhalb der Hauptverhandlung ein.

Der Verteidiger erhält für die Hauptverhandlung im Ausgangsverfahren die Gebühren nach VV 4106, 4108. Für das Verfahren nach Zurückverweisung entstehen die Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1). Er erhält daher in diesem Verfahrensstadium die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1, da es hier nicht mehr zur Hauptverhandlung gekommen ist. Zu rechnen ist daher wie folgt:

I. Verfahren vor Zurückverweisung

 
1. Grundgebühr, VV 4100   220,00 EUR
2. Verfahrensgebühr, VV 4106   181,50 EUR
3. Terminsgebühr, VV 4108   302,50 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 724,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   137,56 EUR
Gesamt   861,56 EUR

II. Berufungsverfahren

 
1. Verfahrensgebühr, VV 4124   352,00 EUR
2. Terminsgebühr, VV 4126   352,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 724,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   137,56 EUR
Gesamt   861,56 EUR

III. Verfahren nach Zurückverweisung

 
1. Verfahrensgebühr, VV 4106, § 21 Abs. 1   181,50 EUR
2. Zusätzliche Gebühr, VV 4141, 4106   181,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 383,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   72,77 EUR
Gesamt   455,77 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge