Rz. 20
Die in der Hauptsache bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung erstrecken sich auch auf die Verfahren nach VV 3328, sodass der beigeordnete Anwalt seine dahingehende Vergütung mit der Landeskasse abrechnen kann.[12]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen