Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3320

Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Anmeldung einer Insolvenzforderung:

Die Verfahrensgebühr 3317 beträgt……

Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO.
0,5

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