Rz. 390

Keine Anwendung finden VV 3309, 3310 auf das Verteilungsverfahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; dieses gehört zum Unterabschnitt 4 (vgl. VV 3333 Rdn 4). Die Verteilung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 187 ff. InsO wird mit der Gebühr nach VV 3317 abgegolten. Sonstige Verteilungsverfahren unterfallen VV 3333.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge