Rz. 410

Wird der Rechtsanwalt im Rahmen einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gemäß § 731 ZPO tätig, fallen die Gebühren gemäß VV 3100 ff. an. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 nimmt die Klauselerteilungsklage ausdrücklich aus. Zur Zustellung der Vollstreckungsklausel vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 (siehe Rdn 471 ff.).

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