Rz. 81

Das Verwaltungsverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen: Das Verfahren bis zum Erlass bzw. zur Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes; das nicht gerichtliche Nachprüfungsverfahren (Vor-, Einspruchs-, Beschwerde- bzw. Abhilfeverfahren); das nicht gerichtliche Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie zur Sicherung von Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter; das gerichtliche Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; das gerichtliche Verfahren zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes bzw. seiner Ablehnung. Jedes dieser Verfahren stellt nach § 17 Nr. 1a und Nr. 4 eine verschiedene Angelegenheit dar und führt für jede Angelegenheit zu einem eigenen Vergütungsanspruch des beauftragten Anwalts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge