Rz. 46
Auch zur Durchführung des Mahnverfahrens ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.[43] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird oder selbst Rechtsanwalt ist.[44] Diese erstreckt sich allerdings nicht automatisch auf ein sich anschließendes streitiges Verfahren. Denn eine gerichtliche Entscheidung kann nicht über ihren Entscheidungsausspruch hinaus ausgedehnt werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren erfordert allerdings eine Prüfung der Erfolgsaussicht für den beabsichtigten Prozess.[45]
Rz. 47
Soweit also dem Antragsteller ein Rechtsanwalt im Rahmen der PKH beigeordnet wurde, kann dieser die im Mahnverfahren entstehenden Anwaltsgebühren aus der Staatskasse aus den verminderten Werten der Tabelle nach § 49 beanspruchen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen