Rz. 28

Soweit erstinstanzlich ein OVG oder VGH entschieden hat, kommt hiergegen die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG in Betracht. Für diese Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 und VV Teil 3 Abschnitt 5.

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