Rz. 102

Zu Erstattungsfragen betreffend öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Verwaltungszwangsverfahren, Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, isoliertes Vorverfahren) wird auf die entsprechenden Ausführungen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.).

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